Einreisebestimmungen der Länder |
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Bestimmungen nach EU
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Zum verbesserten Schutz vor durch die Einreise eines Hundes und dem damit möglichen Einschleppen und somit einer Verbreitung von Tollwut, gibt es in verschiedenen Ländern verschiedene Verordnungen, die dies regelt. Seit dem 14.04. gibt eine EU-Verordnung für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie für Drittländern. Die Regelungen für EU, somit auch für Deutschland, sind ein wichtiger Punkt, den sie immer genau abfragen sollten, wenn Sie sich für einen Hund aus einem anderen Land interessieren. Diese Verordnungen sollten von den vermittelten Vereinen eingehalten werden. Hier nun die Übersicht. |
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Belgien
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EU-Bestimmungen, allgemeine Leinenpflicht und für gefährliche Hunde Maulkorbzwang (dieser kann von Behörden angeordnet werden). Daher ist ein Maulkorb mitzuführen. |
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Dänemark
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Pit-Bullterrieren und Tosas sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr verboten. Es herrscht Leinenpflicht. |
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Deutschland
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Pit-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. |
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Finnland
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Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, brauchen eine Bescheinigung vom Arzt, daß eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel durchgeführt worden ist. Längstens 30 Tage vor Einreise. Name und Dosierung des Präparates, aber auch die Form der Verabreichung muß bescheinigt sein. |
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Frankreich
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einschließlich Französische Guayana, Guadeloupe, Matinique und Réunion! |
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Großbritannien, Malta, Nordirland
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Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel Scheme (PETS). |
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Irland
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Eine Einreise aus europäischen Ländern ist unter Einhaltung des PETS möglich (s. Großbritannien!) |
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Italien
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Ein Maulkorb und eine Leine sollen Sie mitzuführen. |
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Malta
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siehe unter Großbritannien |
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Niederlande
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In den Niederlanden herrscht Leinenpflicht. Pit-Bullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigt man einen Stammbaum. |
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Portugal
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(einschließlich Festland, Azoren und Madeira) |
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Schweden
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Das Tier muss 1. eine Identitätskennung haben (mit Microchip oder deutlich lesbare Tätowierung), 2. gegen Tollwut geimpft und 3. auf Tollwut-Antikörper getestet werden. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt sein und die Untersuchung muß bei einem zugelassenen Labor erfolgt sein. Der Titer muss mindestens 0,5 IU/ml betragen. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. In manchen Fällen kann es vorkommen, daß bei jungen Hunden und Katzen unter einem Jahr, bei grossrassigen Hunden, Hunden mit harter physischer Ausbildung, kranken oder vor kurzem kranken Tieren die erforderliche Tierhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im |
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Slowenien
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Es besteht Leinenpflicht für Hunde auf allen öffentlichen Flächen. Maulkorbpflicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden in öffentlichen Gebäuden, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht. |
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Spanien
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(einschließlich Festland, Baleraren, Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla) - Hier besteht eine regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb und gefährlichen Rassen. Besitzer von Hunden, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden. |
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Tschechische Republik
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Tschechische Republik |
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Ungarn
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Ungarn |
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